

Diese frühe Kapelle, nach Überlieferung dem heiligen Othmar geweiht, dürfte hauptsächlich der privaten Andacht und kleineren kirchlichen Anlässen gedient haben.
1421 wurde das Kloster Wettingen ebenfalls durch Kauf auch Patronatsherrin von Kirche und Kirchensatz Würenlos.
Das Kollaturrecht, das Recht, den Priester einzusetzen, aber auch die Pflicht, für seinen Unterhalt und den der Kirche und des Pfarrhauses aufzukommen, lag somit in den Händen des Klosters Wettingen. Dafür flossen alle kirchlichen Einnahmen aus Würenlos und dessen Filiale Otelfingen, d.h. die Einnahmen aus Jahrzeiten und anderen kirchlichen Leistungen sowie der Zehnten aus Liegenschaftsbesitz in das Kloster.
Zur Bauzeit und wohl für die neue Kapelle entstanden sein dürfte das spätgotische, sehr qualitätvolle hölzerne Standbild des hl.Othmars, das sich heute im katholischen Pfarramt von Würenlos befindet.




. 1532 wurde auf Antrag einiger Würenloser Katholiken in ihrer von beiden Konfessionen genutzten Kirche wieder ein katholischer Altar aufgerichtet, was die Leute von Otelfingen und Boppelsen als Schikane betrachteten, weshalb sie nicht mehr dorthin zur Kirche gehen wollten. Der Versuch Zürichs, eine gütliche Vereinbarung mit dem Landvogt zu Baden und dem Schaffner des Klosters Wettingen betreffend eine Teilung der Kirchengüter zu erzielen war ebenso erfolglos wie ein entsprechendes Gesuch bei den katholischen fünf Orten. Vielmehr wurde am 15. November der Prädikant in Würenlos stillgestellt und trotz Bitten vonseiten Zürichs nicht wieder zu seinem Amte zugelassen.


Sie stützten ihre Forderung auf den Umstand, dass das Kloster auch 40 Jahre früher Chor, Fenster und andere zugehörige Dinge habe bauen lassen. Allerdings zeigte das Kloster wenig Neigung, dem mittlerweile protestantischen Otelfingen entgegenzukommen. Abt Petronius erklärte sich zwar zuständig für den baulichen Unterhalt des Chors der Kirche von Würenlos, wohin die Otelfinger gehörig seien. Weil aber in Otelfingen nur eine Kapelle und keine Pfarrkirche sei, lehnte er in Berufung auf ähnliche Verhältnisse anderer Kollaturen im Kanton Zürich und der Grafschaft Baden eine Beitragspflicht des Klosters ab. Schliesslich hatte der Landvogt von Baden in dieser Sache zu entscheiden. Er unterstützte die Position von Wettingen und hielt ausdrücklich fest, dass die Otelfinger inskünftig für ihre Kapelle selbst aufzukommen hatten. Die 10 Gulden, die das Kloster Wettingen dann doch an die Reparatur stiftete, bezeichnete er ausdrücklich als einmaliges Geschenk.
Erst diese Kirche hat wohl den Status einer Pfarrkirche erhalten haben. Bemerkenswerterweise wurden 1946 Fundamentsreste dieser Kirche von 1554/55 wie auch der vorherigen Kapelle von 1515 unter dem Langhausboden der heutigen Kirche gefunden; aus ihnen lassen sich einige Erkenntnisse über diese Vorgängerbauten gewinnen.