Zentrale, von einem Müller betriebene Wassermühlen hatten zur Zeit des Handels zwischen Trub und Wettingen die im frühen Mittelalter in jedem Haushalt üblichen Handmühlen längst abgelöst. Allerdings erforderten Wassermühlen kostspielige Investitionen wie Wasserrad, Getriebe, teure Mühlsteine, die sich ein Bauer nicht leisten konnte, wohl aber die reichen Grundherren aus Adel und Klöstern, für die die Mühlen, gegen Zins für eine gewisse Zeit verpachtet oder als Ehrschatz und zinspflichtiges Lehen abgegeben, ein einträgliches Geschäft waren. Für das noch junge Kloster Wettingen jedenfalls war der Kauf von Ländereien mit einer Mühle zweifellos ein attraktives Geschäft.
Den definitiven Nachweis der Existenz einer Mühle in Otelfingen bringt eine vom 5.Oktober 1405 aktenkundige Auseinandersetzung zwischen dem Kloster Wettingen und dem Rudolf Fasnacht, Burger von Baden, und seiner Frau Adelheit Frithofer. Beide Parteien beanspruchten Zins und Besitz der Mühle Otelfingen. Das Gericht entschied, dass Fasnacht den bisher eingenommen Zins behalten durfte, das Kloster die Mühle samt Zubehör ""zu ihren Handen ziehen"" und dem Kontrahenten dafür 19 Gulden geben sollte.
Dass das Gericht die Mühle dem Kloster zusprach, lässt vermuten, dass dieses ältere und fundierte Rechte daran hatte und wohl nur die Grundzins-Einnahmen an Fasnacht verpachtet hatte, der daraus Anspruch aufs Ganze ableitete.
Der zur Schlichtung aufgerufene Rat in Zürich entschied zu Gunsten des Klosters, obwohl er nach der Reformation in Auseinandersetzungen seiner Untertanen mit kirchlichen Grundherren häufig Partei seiner Unternahmen nahm.
Die Position des Klosters war offenbar nicht angreifbar.
1576 bekräftige das Kloster in einem Zusatzpapier die Ehrschatzpflicht der Mühleinhaber und das Recht des Klosters, bei Handänderung der Mühle den Ehrschatz nach Belieben neu festzulegen; dies wurde am 17.Februar 1576 von Bürgermeister und Rat von Zürich bestätigt.
Insbesondere die Lehenmüller auf dem Land, die frei vom städtischen Zunftzwang waren, begannen sich mit Erfolg aus den alten Abhängigkeiten zu emanzipieren. Sie bemühten sich darum, durch Erbverträge mit ihren Grundherren ihre Lehenmühlen für sich und ihre Nachkommen zu sichern. Schon in der ersten Hälfte des 17 Jahrhunderts waren wohl die meisten grundherrlich gebundenen Mühlen solche Erblehen.
Tatsächlich sollte der Ehrschatz bis zur Klosteraufhebung 1841 nie mehr fällig werden. Ähnlich ungünstig verhielt es sich auch mit dem Grundzins, der gemäss Urbar von 1798 immer noch gleich wie 1575 war und auch fast unverändert die Helvetik überdauerte und 1813 nur gerade ein Viertel Mütt Kernen mehr betrug als 238 Jahre früher.
Wie in anderen Mühlen boten sich auch hier die anfallenden Nebenprodukte Spreu und Kleie als hochwertiges, praktisch kostenloses Tierfutter an, als dessen Folge insbesondere die Schweinemast zum Eigengebrauch wie zum Handel betrieben wurde. Dazu kam die Bewirtschaftung der Ländereien des Müllers samt dem in Otelfingen üblichen Rebbau. Da der Müller seinen Lohn in Getreide und nicht in Geld bekam, wurde er zwangsläufig auch zum Getreidehändler und zuweilen Spekulanten.