Kollator der Kirche Würenlos war das Kloster Wettingen, welches auch das Patronat der Kapelle in Otelfingen innehatte. Das Kloster Wettingen erhielt die kirchlichen Einnahmen aus allen zum Kirchensprengel Würenlos gehörigen Gemeinden, also auch aus Otelfingen, war aber im Gegenzug für Bau und Unterhalt der kirchlichen Bauten sowie für den Lohn des von ihm eingesetzten Leutpriesters verantwortlich.
Betreffend das mit der Kollatur verbundene Recht zur Pfarrerwahl hatten sich Wettingen und Zürich bereits 1585 dahingehend geeinigt, dass die Obrigkeit von Zürich dem Kloster jeweils einen Dreiervorschlag unterbreitete, aus dem das Kloster den ihm genehmen Kandidaten zum Pfarrer kürte.
. Zumal im Grenzgebiet zwischen katholischen und reformierten Gegenden hatte sich offensichtlich ein pragmatischer Umgang eingependelt.
Sie waren bestraft worden, weil sie unter Rädelsführer Hauptmann Schlatter von Otelfingen handgreiflich geworden waren, als das Kloster Wettingen den Markwalderhof in Hüttikon gekauft und einen eigenen Lehnsherrn darauf gesetzt hatte, wodurch sie gleichermassen ihr wirtschaftliches Interesse wie das konfessionelle Gleichgewicht verletzt sahen. Noch nach dem 1. Villmergerkrieg 1656 hatte Wettingen beim Obmannamt Zürich eine Restschuld von 400 Gulden für das Pfarrhaus Otelfingen.