Ostfassade vor Riegelfreilegung, vor 1962
Seit der Reformation betrachtete die Zürcher Regierung das florierende Gastgewerbe aber zunehmend kritisch und versuchte, den Wildwuchs der Gaststätten in den Griff zu bekommen. In einem Sittenmandat von 1530 erstellte der Zürcher Grosse Rat zu Handen der Vögte und Ämter ein Verzeichnis der "notwendigen Wirtshäuser und Etafernen" auf der Landschaft. Dazu gehörten die meisten der von alters her bestehenden Tavernen. Die übrigen, häufig illegalen Gaststätten, die dazu beitrugen, "dass der gemeine Mann durch den übermässigen Aufwand, zu dem er veranlasst werde, verarme und in Laster und Schaden verfalle, Weib und Kind zu Haus desto übler halte und sie seine Unmässigkeit entgelten lasse" liess man eingehen, Neugründungen wurden verboten. Gemäss diesem Verzeichnis verfügte Otelfingen damals über e i n e Gaststätte.