Erst jetzt, 1845, wurde also das Haus zur Brauerei zum Wirtshaus.
Mit dem Erwerb des Bierpatentes, das seit 1840 im Kanton Zürich für alle Tavernen und Weinschenken mit Bierausschank Vorschrift war, setzte Rudolf Schibli im Haus zur Brauerei also auf den interessanten Biertrend; da es noch kein Flaschenbier gab, war der Bierverkauf damals allein den Wirten vorbehalten.
Im weiteren erwarb er 1847 das Tavernenrecht. Das Haus zur Brauerei war damit ein mit allen Rechten ausgestatteter Gasthof geworden, in dem Bier aus eigener Produktion verkauft wurde. Dank dem mit dem Tavernenrecht verbundenen Namensrecht erhielt die Taverne ihren ersten Namen. Sie hiess «Zur Bierbrauerei».


Das sowohl für die Lagerung wie für die Produktion notwendige Eis musste im Winter im Riedt gebrochen und herangekarrt werden, eine unsichere und sehr beschwerliche Art der Beschaffung des Kühlmittels.
Der Gasthof zur Bierbrauerei und auch die für die Bierproduktion genutzte Scheune gingen in die Hände von Rudolf Schiblis Stiefbruder Salomon über
, der das «Brauereigebäude» 1854 abbrach, nachdem die Brauereieinrichtung bereits 1852 nicht mehr vorhanden, also wohl schon verkauft worden war.
. Er führte nur die Taverne weiter und liess das Lokal neu unter dem Namen «zum Neuhaus» eintragen.
Erst seit 1852 kann also der Name «Neuhaus» mit dem Haus zur Brauerei in Verbindung gebracht werden.