Abendmahlkannen von 1766, Pfarrhaus
Noch im 19. Jahrhundert war demnach der Otelfinger Pfarrer nicht nur für seine Pfarrgemeinde Otelfingen/Boppelsen zuständig, sondern gemäss der seit der Reformation gültigen Regelung auch für die Würenloser Reformierten sowie diejenigen von Hüttikon, Oetwil, und Oetlikon. Gemäss Germanns Ausführungen hatte Otelfingen bis 1799 immer einen "vollständigen Gottesdienst" mit einer sonntäglichen Predigt und Kinderlehre nebst zwei Wochenpredigten. Die Würenloser hingegen hatten sich an einem Sonntag mit einer Predigt, am andern mit einer Kinderlehre zu begnügen, sodass die dortigen Reformierten jeden zweiten Sonntag die Kirche von Otelfingen besuchen mussten, was sie als Diskriminierung empfanden und deshalb Gleichstellung mit den Otelfingen verlangten. 1802 wurde laut Germann deshalb der Kompromiss ausgehandelt, dass der Otelfinger Pfarrer abwechslungsweise an einem Sonntag zwei Predigten und eine Kinderlehre in Otelfingen und am andern Sonntag je eine Predigt und je eine Kinderlehre in Otelfingen wie in Würenlos zu halten hatte; zum kirchlichen Pensum kam dann zweimal der halbstündige Weg in die Filiale Würenlos hinzu.