Inhaltsübersicht
Objektinformationen
Adresse: Schmittengasse 2 und 3 Besitz: Privatbesitz (In Hauptmes Haus ist ein Heizungs/Sanitärbetrieb untergebracht)
Druckversion
Druckversion öffnen
|
3. Der Hof des Meiers alias Hauptmes Haus und seine Bewohner![]() 9. Hauptmes Haus, Wohnteil von Süden
![]() ![]() ![]() Interessanterweise befinden sich zahlreiche Dokumente über das Haus und seine Bewohner im 19. Jahrhundert im Familienarchiv der heutigen Besitzer und beleuchten die damaligen Lebensmuster und -umstände. ![]() 10. Fenster der Nordseite
![]() ![]() ![]() 1844 wurde, noch zu Lebzeiten des mittlerweile betagen Hans Schlatter, ein Inventar über dessen "Gütergewerb und Fahrhabe" erstellt. Es ist ein sehr detailliertes Dokument, das nicht nur die Liegenschaften aufzählt und bewertet, sondern auch den beweglichen Besitz, von den Tieren im Stall über das Mobiliar bis zu Gebrauchsgegenständen wie etwa ein "Geldsäckel um den Leib" oder zwei "Branntwein-Guttere". Obwohl es sich nicht eben um einen armen Haushalt gehandelt haben dürfte, ist aus dem Inventar herauszulesen, dass kaum überflüssiger Hausrat vorhanden war. Zur Möblierung der Stube etwa reichte ein Tisch mit Stabellen und Stubenuhr aus, in den Kammern gab es ausser dem Bett einen oder zwei Kasten und manchmal noch eine Truhe oder ein Tischli. ![]() Das Inventar war wohl die Grundlage für den sog. Leibdingsvertrag vom 26. August 1847, mit dem Hans Schlatter seinen Söhnen Hans Jacob, Heinrich und Hans seinen Besitz mit Rechten und Pflichten übergab. Es war aber auch die Basis für die Auszahlung der vier Töchter, die gleichentags in einem separaten Vertrag geregelt wurde. Wie allgemein üblich, erhielten diese keinen Anteil am Landbesitz, sondern wurden in Geld für ihre Erbrechte daran entschädigt. Die Söhne hinwiederum verpflichteten sich, ihrem Vater eine jährliche Rente von 300 Gulden zu zahlen und ihm lebenslängliches Wohnrecht im elterlichen Haus zu gewähren. Die erste Rentenzahlung war bereits im Mai 1844 fällig, also unmittelbar nach der Erstellung des Inventars. ![]() ![]() 11. Zugang zum alten Keller
![]() ![]() ![]() Hans, kinderloser Witwer der Margaretha Schlatter, heiratete 1884 mit 75 Jahren die damals 49 jährige ebenfalls verwitwete Anna Glättli aus Oberurdorf. ![]() ![]() ![]() ![]() 12. Detail der Rechung von 1894
Bucher-Manz, Niederweningen ![]() ![]() Das Haus ist giebelständig zur Hinterdorfstrasse. Seine Giebelwand gegen Westen ist massiv gemauert und heute verputzt; dahinter liegt der Wohnteil aus dem 17. Jahrhundert. Auf der Nordseite fallen die Fenster mit ihren profilierten Fensterbänken und ihre in gotischer Manier bemalten Volläden auf. Auf der Südseite folgt auf den Wohnteil der dem Oekonomieteil vorgelagerte erwähnte Laubenanbau aus Holz. Der südliche Eingang befindet sich leicht erhöht zwischen diesen beiden Hausteilen. Darunter liegt der alte gewölbte Keller mit Zugang durch eine im Freien vor der Haustür liegende, durch einen Gitterhag geschützte Kellertreppe. ![]() 13. Gartenzaun von J. Meyer, 1876
![]() 1904 entstand der freistehene Holzschopf östlich des Hofes und 1906, nördlich vom Hof, das gemauerte Waschhaus und der Speicher. ![]() Um die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde das Haus leicht modernisiert. Insbesondere wurde ein Badezimmer eingebaut; das Aborthäuschen am Ende des Laubenganges und auch das darunterliegende ebenerdige verschwanden. Die heutigen Besitzer, die das ganze Anwesen sorgfältig pflegen, renovierten 1974 das Wohnhaus und nutzten den Oekonomieteil des Hauses für ihre Bedürfnisse um; der Kuhstall wurde zur Garage, der Pferdestall zum Lager des Gewerbebetriebes. Die alte Werkstatt im östlichsten Teil wurde 1982 zum hübschen zusätzlichen Wohnhausteil umgebaut. Im alten Waschhaus entstand ein kleines Büro, das nun vermietet wird und der freistehende, kleine Speicher etwas östlich von Hauptmes Haus wurde 1989 zum reizenden Einpersonen-Häuschen umgebaut [Fachwerkspeicher wird Miniaturhäuschen]. Erika Feier-Erni, 29.3.2004 © Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind bei Dr. Erika Feier-Erni, Otelfingen. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. |
Copyright-Hinweise | Kontakt | Admin | © 2005-2007 Dr. E. Feier-Erni. Alle Rechte vorbehalten. |