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Objektinformationen
Adresse: Vorderdorfstrasse 46 Besitz: Privatbesitz
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Die Anmerkungen können durch Anklicken der kleinen Verweisnummern im Text eingeblendet werden 1. Geschichte und Typus des Baus 1. Ansicht von Nordost, 2007
Zugehörig zum Hof und dem Oekonomieteil unmittelbar vorgelagert wurde ein freistehendes, traufständiges Häuschen über rechteckigem Grundriss (Nr.46), das heute direkt an die Strasse anstösst. Es ist ganz gemauert und gedeckt mit einem geknickten Satteldach; darauf ist ein Kamin mit einem originellen Kaminhut in Form eines Häuschens und einer als Taube gestalteten Wetterfahne aufgesetzt. Auf beiden Längsseiten sind in Sandsteinrahmen zwei vergitterte Fenster mit Fensterladen angebracht; auf der Nordseite wurde das rechts der Mitteltür befindliche später zu einer zusätzlichen Tür ausgebaut. Je ein zusätzliches hochrechteckiges Fenster befindet sich im Giebelfeld der Schmalseiten. 2. Inschriften auf der Nordseite, 2007
3. Inschriften auf der Nordseite, 1957
Waschhäuser als eigenständige Bauten gibt es in den wohlhabenderen Gegenden der Zürcher Landschaft schon im 18. Jh. und sie kamen insbesondere im 19. Jh. bei Bauernhäusern häufig vor. In Otelfingen stand wohl bei der Mehrheit der grossen Höfe ein eigenes Waschhaus, je nach Landreserve freistehend oder angebaut; viele von diesen Waschhäusern haben sich bis heute erhalten, z.B. beim Pfarrhaus (vor 1745), bei Thisis Hof (frühestens 1787), bei der Mühle (1810), beim Hof Mühlegasse 1 (1843), beim Schulhaus (1877), bei Hauptmes Hof (1901), um nur einige zu nennen. Mit der Auslagerung des Waschprozesses in separate Waschhäuser hoffte man damals, die erhebliche Brandgefahr eindämmen zu können, die vom Waschen in der Küche ausging, insbesondere vom Sechten, der Erhitzung der als Waschmittel dienenden Buchenaschenlauge in den grossen Sechtkesseln. So war seit 1820 im Oberamt Regensberg, zu dem auch Otelfingen gehörte, "alles Sechten unter Strohdächern unbedingt verbotten, und dadurch sah man sich, da wo keine Gemeind-Waschhäuser waren, genöthigt, solche auf Privat-Unkosten zu erbauen". In der Stadt Zürich hatte der Rat bereits gegen Ende des 15. Jh. das Sechten in den Hausküchen verboten und dafür bei öffentlichen Brunnen Sechtöfen aufstellen lassen. Solche amtlichen Verbote förderten selbstredend die Verbreitung der Waschhäuser. Aus Gründen der Brandsicherheit waren die Waschhäuser gemauert; Fachwerk wurde nur in Bereichen ausserhalb der direkten Gefahrenzone verwendet. In Otelfingen ist dies beispielsweise bei den Waschhäusern sowohl des Pfarrhauses wie der Mühle, denen beiden ein Zimmer in Riegelbauweise aufgesetzt wurde, zu beobachten. 4. Ansicht mit Brunnen von Ost, 2007
Das Otelfinger Waschhaus Nr. 46 entspricht ganz dem im Zürcher Unterland verbreiteten Bautypus. Eher unüblich ist die kunstvolle Hausinschrift und das originelle Buchstabenrätsel darunter. Gerade diese Inschrift trägt, nebst dem dekorativen Kaminhut, wesentlich zum besonderen Reiz dieses Waschhauses bei; es präsentiert sich wirkungsvoll im Umfeld der historischen Bauten Brauerei, Mühle und Hof Mühlegasse 1, seit ein unmittelbar westlich davon stehendes kleines Waschhaus mit einem Schopfanbau, das ursprünglich zum Hof Mühlegasse 1 jenseits des Baches gehört hatte, abgebrochen worden ist. Lesen Sie den nächsten Teil: © Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind bei Dr. Erika Feier-Erni, Otelfingen. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. |
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