Inhaltsübersicht
Objektinformationen
Adresse: Hinterdorfstrasse Besitz: Im Besitz der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Druckversion
Druckversion öffnen
|
Die Anmerkungen können durch Anklicken der kleinen Verweisnummern im Text eingeblendet werden 1. Eine reichlich komplizierte VorgeschichteDie kirchlichen Verhältnisse vor der ReformationBis zur Reformation hatte Otelfingen weder einen eigenen Pfarrer, noch eine eigene Pfarrkirche, noch ein eigenes Pfarrhaus. Das Otelfinger Kirchenvolk war kirchengenössig nach Würenlos; es wurde seelsorgerisch vom dortigen Leutpriester betreut und hatte auch dort den sonntäglichen Gottesdienst zu besuchen.Die Pfarrei Würenlos fand 1275 im Liber decimationis des Bistums Konstanz eine erste schriftliche Erwähnung; der bedeutende Umfang des Kirchensprengels, zu dem auch Otelfingen gehörte, lässt aber vermuten, dass die Kirche Würenlos bereits sehr viel früher bestand und eine Eigenkirche war. Den Ort Würenlos ,Wirchillozha, gab es nachweislich schon 870. 1. St. Othmar, Kath. Pfarrhaus Würenlos
Entsprechend diesen rechtlichen Voraussetzungen finanzierte das Kloster Wettingen 1515 den Otelfingern den Neubau ihrer Kapelle, die am 19. Mai 1519 geweiht wurde. Zur Bauzeit und wohl für die neue Kapelle entstanden sein dürfte das spätgotische, sehr qualitätvolle hölzerne Standbild des hl.Othmars, das sich heute im katholischen Pfarramt von Würenlos befindet. Die kirchlichen Verhältnisse während und nach der ReformationDiese vergleichsweise klaren Verhältnisse wurden durch die Reformation sehr viel komplizierter. Mit den beiden vom Zürcher Rat im Januar und Oktober 1523 veranstalteten Disputationen über die Differenzen zwischen der Lehrmeinung Zwinglis und der traditionellen katholischen Lehre setzte sich Zwinglis Glaubenserneuerung in der Stadt Zürich durch. An Pfingsten 1524 waren die Gemeinden der Zürcher Landschaft zur Stellungnahme aufgerufen und entschieden sich ebenfalls für den neuen Glauben.Da das in der katholischen Grafschaft Baden liegende Würenlos derzeit katholisch blieb, war hier Zürichs ius reformandi nicht gültig, d.h. den reformierten Otelfingern blieb nichts anderes übrig als entweder weiterhin den katholischen Gottesdienst in Würenlos zu besuchen, zu dessen Kosten sie nach wie vor mit ihren Abgaben beitrugen, oder auf zusätzliche eigene Kosten einen Prädikanten, einen evangelischen Prediger, anzustellen. Beides passte den Otelfingern nicht und so baten sie die Regierung in Zürich um Löslösung aus dem Kirchensatz Würenlos und Erhebung zur eigenständigen Pfarrei. Die Obrigkeit entsprach diesem Wunsch und hiess die Gemeinde aus dem eigentlich dem Leutpriester von Würenlos zustehenden Neugrützehnten auf ihrem Gebiet ein Pfrundgut für ihren Prädikanten zu schaffen, wogegen der Landvogt von Baden am 13.Juni 1528 namens des katholischen Geistlichen unverzüglich intervenierte. Der Zürcher Rat aber bestätigte und präzisierte am 2. Juli 1528 seinen früheren Entscheid dahingehend, dass Jahrzeiten und anderes Einkommen des Priesters von Würenlos, soweit es von Otelfingen herrührte, dem Prädikanten daselbst zukommen und dass die Gemeinde den Neugrützehnten mit Haft und Verbot belegen sollte. 2. Kirche von Norden, 2005
Die seit wenigen Monaten bestehende unabhängige evangelische Pfarrei in Otelfingen wurde trotz dortiger Opposition mit der Pfarrei Würenlos vereinigt und vom neuen alten Pfarrer Marx Brunner betreut; der Gottesdienst fand auch für die Otelfinger wieder in der Kirche Würenlos statt. Nach Zürichs Niederlage im zweiten Kappeler Krieg 1531 wurde die Grafschaft Baden wieder katholisch, ebenso das Kloster, das vorerst während des Aufbaus eines neuen Konventes unter der Verwaltung der katholischen fünf Orte stand. Die Beziehungen der reformierten Otelfinger zu ihren katholischen Nachbarn gestaltete sich wegen Reibereien zwischen den beiden Konfessionsgruppen zunehmend schwierig. So verlangten an der Kirchensynode vom 19. April 1531 der Vogt zu Regensberg und zwei Otelfinger Bürger, bei irer Capell zbliben,da nicht nur Ungewitter den Kirchgang nach Würenlos erschwere, sondern auch die Tatsache, dass sie muesstind in Baderbiet, die sind jetzt als Fyend. Nach dem Sieg der Katholiken gab es eine konfessionelle Parität nur in den gemeinen Herrschaften, also auch im Aargau. Die Gemeinde Würenlos blieb ebenfalls pariätisch. Doch obwohl die Evangelischen hier in der eindeutigen Mehrheit waren, war gemäss dem zweiten Landfrieden nur der Schutz der katholischen Minderheit gewährleistet. 3. Kirche von Südwesten, 2005
Immerhin erlaubte Landvogt Schönbrunner als Vertreter des Klosters Wettingen resp. dessen Kollaturrechts am 12. Februar 1533 die Entsendung eines anderen Prädikanten nach Würenlos. Den Wunsch Zürichs nach Wiedereinsetzung Brunners lehnte er jedoch ab. Mit seiner Bewilligung setzte Zürich am 22. Februar Pfarrer Jakob Stöckli in Würenlos ein. Die Bitte, den neuen Prädikanten ungehindert predigen und ihn mit einem gebührenden Einkommen aus dem Pfrundgut versehen zu lassen, blieb ungehört, denn schon im März klagte Jakob Stöckli, dass er von niemandem etwas bekomme und an Nahrung Mangel leide. Die Zürcher Regierung wurde daraufhin erneut beim Landvogt in Baden vorstellig, damit er sich beim Kloster um ein Einkommen für den reformierten Pfarrer in Würenlos verwende, da gemäss dem Landfrieden das Pfrundgut zwischen den Geistlichen nach Anzahl der Gläubigen geteilt werden müsste. Zudem verlangte Zürich am 12. März 1533, dass dem ehemaligen Prädikanten Brunner der Betrag von 80 Gulden, der ihm gemäss Vertrag vom Kloster zustand, ausbezahlt werden sollte. Landvogt Heinrich Schönbrunner reagierte noch gleichentags mit dem Vorwurf, die Leute von Otelfingen und Boppelsen hätten den katholischen Priester in Würenlos zu entführen gedroht und verlangte deren Bestrafung. Postwendend spielte die Züricher Regierung am 13. März 1533 dies als bloss verbalen Ausrutscher der Angeschuldigten herunter. Sie hätten sich vom Gerücht, Schönbrunner wolle ihren Prädikanten in Würenlos verhaften und vertreiben lassen, provoziert gefühlt: wenn Du ihren Prädicanten fiengest, so möchtend si doch wol den Messfpaffen ouch einmal reichen. Als diese Auseinandersetzung weiter zu eskalieren drohte, floh Prädikant Stöckli am 12. April 1533 nach nur siebenwöchiger Amtstätigkeit von Würenlos nach Otelfingen. An der Kirchensynode vom 6.Mai 1533 kam die Lage von Otelfingen zur Sprache, weil dessen Einwohner nicht mehr nach Würenlos zur Kirche gehen wollten, da aber jetzund die Mess und päpstische Art überhand genommen habe. Im weiteren habind si ein klein Gütli, wöllind si gern stüren, das min Herren inen beholfen syend, damit ein evangelischer Prädicant bi inen möge belyben. 4. Inneres gegen Chor, 2005
Damit war die Trennung der Otelfinger und Boppelser Kirchgenossen von Würenlos auch finanziell vollzogen und die Pfarrei Otelfingen erhielt die jährliche Grundbesoldung ihres Pfarrers inskünftig vom Kloster Wettingen direkt. Die reformierte Pfarrei Otelfingen war damit definitiv unabhängig geworden; noch nicht vollzogen war offenbar die Erhebung der Otelfinger Kapelle zur Pfarrkirche. Die Kollatur der reformierten Pfarrei verblieb bis 1838 beim katholischen Kloster Wettingen, das somit weiterhin das Recht hatte, den Otelfinger Pfarrer zu wählen, diesen aber auch entlöhnen musste. Die Aufteilung des Pfrundgutes betraf allerdings nur die beiden Nachbargemeinden Otelfingen und Boppelsen. Die Evangelischen von Würenlos, Kempfhof, Hüttikon, Oetlikon und Oetwil blieben, obwohl auch vom Otelfinger Pfarrer betreut, weiterhin nach Würenlos kirchengenössig. Ihre Abgaben flossen somit weiter ins dortige Pfrundgut, aus dem sowohl die Aufwendungen für den katholischen Leutpriester in Würenlos wie den reformierten Pfarrer in Otelfingen gedeckt wurden; die Diskussion um gerechte Zuteilung des Pfrundgutes blieb somit weiterhin ein Dauerthema. 5. Inneres gegen Empore, 2005
In der Tat hielt auch eine Quelle aus dem 19. Jahrhundert fest, dass die Gemeinde Otelfingen mit Einschluss von Boppelsen 1553 durch Erbauung einer eigenen Kirche statt der bisherigen Kapelle und eines Pfarrhauses zur besonderen Pfarrei wurde. Erst diese Kirche hat wohl den Status einer Pfarrkirche erhalten haben. Bemerkenswerterweise wurden 1946 Fundamentsreste dieser Kirche von 1554/55 wie auch der vorherigen Kapelle von 1515 unter dem Langhausboden der heutigen Kirche gefunden; aus ihnen lassen sich einige Erkenntnisse über diese Vorgängerbauten gewinnen. Lesen Sie den nächsten Teil: © Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind bei Dr. Erika Feier-Erni, Otelfingen. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. |
Copyright-Hinweise | Kontakt | Admin | © 2005-2007 Dr. E. Feier-Erni. Alle Rechte vorbehalten. |