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Objektinformationen
Adresse: Vorderdorfstrasse 41 Besitz: Privatbesitz, Restaurationsbetrieb "Brauerei"
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6. Gasthof zum Neuhaus mit Tanzsaal und Sekundarschulraum, 1852-1879
18. Restaurant Höfli, ehem. Weinschenke des Salomon Bräm und seit 1860 Taverne, 2008
Diese erhielt 1860 ebenfalls das Tavernenrecht und den Namen «zum Höfli». Damit hatte Otelfingen zwei Gasthöfe, die sich am Anfang und am Eckpunkt der Vorderdorfstrasse gegenüber lagen und in den nächsten Jahrzehnten intensiv miteinander im Wettbewerb standen.
Neue Weinschenken erschienen nur noch sporadisch, eine einzige konnte sich seit ihrer Eröffnung 1874 dauerhaft halten, nämlich die des Jean Hauser, aus der später das «Restaurant Hauser» und dann das «Restaurant Frohsinn» wurde. Bemerkenswert ist, dass diese drei Gaststätten des 19. Jahrhunderts bis heute fortbestehen.
19. Restaurant Frohsinn, ehem. Weinschenke des Johannes Hauser und später Restaurant Hauser, 2008.
Dann füllte Salomon Schibli 1861 die Baulücke mit einem direkt dem Bachlauf entlang geführten Neubau, der einerseits direkt mit dem Haus zur Brauerei, andererseits mit dem alten Speicher verbunden wurde. Das neue Gebäude, gleich hoch wie das Haus zur Brauerei und hofseitig oben geriegelt und unten aus Holz, beherbergte über einem Schopf im Erdgeschoss einen Tanzsaal. Als selten gewordener Vertreter seiner Spezies ist dieser Tanzsaal heute noch vorhanden, kann aber nicht besichtigt werden.
20. Haus zur Brauerei, Eiskellergebäude (l), Speicher von 1720 (Mitte) und Tanzsaal (r ) von Westen. Zeichnung 1968
Angesichts ihrer spärlichen Zahl waren die Tanzsonntage gesellschaftliche Ereignisse, wo man sich in Musse traf und kennen lernen konnte. Der Wirt, der über die entsprechenden Platzverhältnisse verfügte, hatte sein Lokal voll und konnte überdies davon profitieren, dass für Tanzsonntage Freinacht bewilligt wurde. In Otelfingen war das in der Regel eine Verlängerung von drei Stunden über die Polizeistunde um 23 Uhr hinaus. Nachdem der Höfli-Wirt bereits 1857 einen Tanzsaal an sein Lokal angebaut hatte , wollte ihm Salomon Schibli wohl das lukrative Feld nicht länger allein überlassen und zog mit einem eigenen Tanzsaal nach.
21. Haus zur Brauerei, Tanzsaal von Westen, 2008
, sondern auch in den Verstössen gegen die Polizeistunde. So tadelte das Statthalteramt beispielsweise am 10. Oktober 1861, dass zum Abschluss der Bauarbeiten am Kirchturmdach im Höfli die ganze Nacht durchgefeiert und auch im Neuhaus anlässlich des Schulfestes zur Einsetzung von Lehrer Meier über die vom Gemeinderat bewilligte Freinacht hinaus getanzt worden sei. Allerdings hatte Wirt Schibli schon vorgängig vergeblich um eine gänzliche Freinacht nachgesucht, weil das Nachtessen bis Mitternacht dauern würde und dann zuwenig Zeit zum Tanzen übrig bliebe. In der Folge behalf er sich selbst und setzte sich über die bewilligte Frist hinweg; er wurde deshalb mit einer Busse von Fr. 12.- bestraft, gegen die er erfolgreich rekurrierte.
22. Haus zur Brauerei, Tanzsaal vom Hof aus, 2007
Wohl weil es im Haus selbst nun keinen Vorratsraum mehr gab, wurde 1864 unter der Kegelbahn ein gewölbter Keller angelegt.![]() Die bemerkenswerte und eher seltene Kombination von Sekundarschullokal und Gasthof unter dem gleichen Dach bestand bis zur Fertigstellung des neuen Sekundarschulhauses 1877. Die Groteske um das Wirten bei der Einweihungsfeier des Schulhauses belegt, dass die beiden Gasthofwirte in Otelfingen wenig zimperlich miteinander umgingen, wenn es um Marktanteile ging. Allzu locker dürfte ihre Existenz demnach nicht gewesen sein. So übernahm der Höfliwirt, Salomon Schlatter, 1876 zeitweise Aushub- und Strassenarbeiten für die Gemeinde und sein Nachfolger Johannes Wuhrmann erweiterte 1888 den Gasthof um eine Bäckerei. Salomon Schibli zum Neuhaus seinerseits war zusätzlich zu seiner Wirtstätigkeit immer noch in der Landwirtschaft tätig. Als infolge der neuen, beim Gasthof Höfli vorbeiführenden Strasse von Baden nach Buchs der Umsatz im Neuhaus sank, begehrte und erhielt der Neuhauswirt eine Reduzierung der Gebühr für die Erneuerung des Tavernenrechts.![]() Lesen Sie den nächsten Teil: © Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind bei Dr. Erika Feier-Erni, Otelfingen. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. |
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