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Objektinformationen
Adresse: Vorderdorfstrasse 41 Besitz: Privatbesitz, Restaurationsbetrieb "Brauerei"
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4. Haus zur Brauerei wirklich seit 1811 ein Gasthaus?In Otelfingen gab es mit grosser Wahrscheinlichkeit vor der Helvetik keine behördlich registrierte Taverne, also kein Gasthaus. Da aber Klosterbesitz im Mittelalter eigenem Recht unterstand, konnten auch die Klöster Tavernenrecht vergeben. So hatte in Otelfingen der Lehenshof Ueli Heinis Höfli des Klosters Wettingen spätestens seit 1576 das Tavernenrecht, durfte also neben Weinausschank auch warme Speisen und Beherbergung von Mensch und Pferd anbieten. Das Tavernenrecht war an das Haus gebunden und implizierte neben dem Recht auf einen Tavernennamen und ein Wirtshausschild auch Preisvorschriften, Kontrollen, Regelungen der Öffnungszeiten und der Abgaben. Wie lange in Ueli Heinis Höfli das Tavernenrecht auch tatsächlich ausgeübt wurde, ist unbekannt. Ob auch andere Klöster mit Otelfinger Grundbesitz hier eine Taverne besassen, ist noch nicht ausreichend untersucht; insbesondere noch offen ist die Frage betreffend der sog. Herrenstube. 12.Landstrasse 19, ehem. Weinschenke des Heinrich Pfister und Johannes Gross, 2008
Die Aufteilung der Gasthäuser in Tavernen und Weinschenken blieb auch im 19. Jahrhundert grundsätzlich bestehen, wenn auch die beiden Kategorien zunehmend angeglichen wurden. Seit 1804 wurde im Kanton Zürich ein Wirtschaftsverzeichnis geführt, in der die Tavernen und Weinschenken und ihre Abgaben separat registriert sind. Die Tavernen wurden unter ihrem Namen eingetragen, die Weinschenken unter der Hausnummer. Danach verfügte Otelfingen auch 1804 über keine Taverne und nur über eine einzige Weinschenke. Es war die des Heinrich Pfister unten im Dorf, an der ehemaligen Hubgasse, der heutigen Landstrasse 19. Pfister wurde 1806 von seinem Schwiegersohn Johannes Gross abgelöst, der in der Folge bis 1834 als Wirt tätig war. 13. Hof mit dem Namen «Neuhaus, 1811-1843 Weinschenke des Hans Rudolf Bopp, abgebrannt 1993.
Bis 1834 blieben die beiden Schankwirte Hans Rudolf Bopp und Johannes Gross in Otelfingen ohne weitere Konkurrenz. Im anschliessenden Jahrzehnt versuchten sich weitere Otelfinger mit unterschiedlichem Beharrungsvermögen im Führen einer Weinschenke. Da Weinschenken keine besonderen Investitionen erforderten und ihre Patente bis 1834 alle drei Jahre, danach alle Jahre erneuert werden mussten, war der schnelle Wechsel nicht aussergewöhnlich und eine Folge der neuen Gewerbefreiheit. 1834 trat ein neues Gesetz betreffend Weinschenk- und Speisepatente in Kraft, welches gegen entsprechende Abgaben den Weinschenken die Verköstigung der Gäste mit warmen Speisen erlaubte; dadurch wurden die Weinschenken gegenüber den Tavernen aufgewertet. In Otelfingen nutzte 1840 erstmals Jakob Surber diese Möglichkeit und führte fortan eine Weinschenke mit warmer Küche; Hans Rudolf Bopp im Neuhaus blieb bei seiner reinen Weinschenke. 14. Hinterdorfstr. 21, ehem. Weinschenke des Jakob Surber
Die Frage, weshalb er das Haus zur Brauerei baute, wenn er nicht selber darin wohnen wollte, bleibt offen. Denkbar wäre, dass er es seiner Schwester Anna Barbara und ihrem Mann Friedrich Salomon I Schibli als Teil einer Regelung der väterlichen Hinterlassenschaft zur Verfügung stellte, denn interessanterweise ging das Haus nach seinem Tod nicht an seinen eigenen Sohn Heinrich über, der auf dem Neuhaus blieb, sondern an seinen Neffen, Rudolf Schibli, den Sohn seiner Schwester. Lesen Sie den nächsten Teil: © Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind bei Dr. Erika Feier-Erni, Otelfingen. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. |
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